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Kann ich mich wehren, wenn über Gebühren kein Rechtsmittel zusteht?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Parteien im Verlassenschaftsverfahren
Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurück, können Sie diesen Beschluss bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn es um einen Bereich geht, in dem sonst überhaupt kein Rechtsmittel zulässig ist, etwa um Gebühren oder die Belohnung eines Verlassenschaftskurators.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Hat daher das Gericht zweiter Instanz ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn eine von einem absoluten Rechtsmittelausschluss erfasste Materie (hier: Belohnung eines Verlassenschaftskurators, Gebühren iSd § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG) betroffen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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