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Kann ich einen eigenen Fehler im Prozess später noch reparieren?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist nicht dazu da, dass Sie Fehler beheben, die Sie selbst in der Prozessführung gemacht haben. Beweismittel, die Sie zurückgehalten haben, weil Sie auf mehr gehofft haben, dürfen Sie später nicht als neu ausgeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.07.2018 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Wiederaufnahmsklage ist nicht dazu bestimmt, dass die Parteien von ihnen in der Prozessführung begangene Fehler beheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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