Kann ich einen eigenen Fehler im Prozess später noch reparieren?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist nicht dazu da, dass Sie Fehler beheben, die Sie selbst in der Prozessführung gemacht haben. Beweismittel, die Sie zurückgehalten haben, weil Sie auf mehr gehofft haben, dürfen Sie später nicht als neu ausgeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.07.2018 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Wiederaufnahmsklage ist nicht dazu bestimmt, dass die Parteien von ihnen in der Prozessführung begangene Fehler beheben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wiederaufnahme zur Einvernehmung von Zeugen als (neues) Beweismittel.OGH 8 Ob 95/19g, 25.10.2019
- Jedenfalls für den Fall, in dem der nunmehrige Kläger die Bekämpfung des gegen ihn im Vorprozess erlassenen Zahlungsbefehls durch rechtzeitige Einspruchserhebung unterlassen hat, kann der von Jelinek (in Fasching/Konecny² § 530 ZPO Rz 122) vertretenen Auffassung, § 530 Abs 1 Z 5 ZPO sei analog auf den Fall anzuwenden, dass eine Vorfrage des ersten Prozesses in einem zweiten Prozess als Hauptfrage abweichend entschieden wird, nicht gefolgt werden, könnte doch andernfalls eine säumige Partei in einem späteren Verfahren durch Erhebung einer Feststellungsklage die Folgen ihrer seinerzeitigen Säumnis rückgängig machen.OGH 6 Ob 70/15k, 27.04.2015
- Zu einer "Konservierung" von Beweismitteln in der Erwartung, sie würden sich in der Folge schon noch verdichten, darf die Wiederaufnahme nicht missbraucht werden.OGH 5 Ob 140/73, 25.03.2003
- Lediglich dann, wenn mangels verfügbarer Beweismittel eine Rechtsverfolgung nicht möglich wäre, könnte es der klagenden Partei im wieder aufzunehmenden Verfahren gestattet sein, im Falle der späteren Auffindung von Beweismitteln diese als Wiederaufnahmsgrund geltend zu machen, auch wenn ihr die damit zu beweisenden Tatsachen zwar schon zur Zeit des Hauptprozesses bekannt waren, aber mangels Beweismitteln nicht vorgebracht wurden.OGH 5 Ob 140/73, 25.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 9 ObA 57/18z, 24.07.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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