Bei welchem Gericht muss ich die Wiederaufnahme einbringen?
betrifft Kläger, Beklagter
Entscheidend ist, welches Gericht die streitentscheidenden Tatsachen festgestellt hat. Ist das Berufungsgericht zu anderen Feststellungen als das Erstgericht gelangt, ist es zuständig. Wie es dazu kam, spielt keine Rolle; eine bloß andere rechtliche Beurteilung genügt dagegen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Für die Frage, ob zur Entscheidung über eine Wiederaufnahmsklage das Berufungsgericht zuständig ist, ist allein maßgebend, ob es abweichend vom Erstgericht zu einer anderen Sachverhaltsfeststellung gelangte. Ob diese sich auf ein zulässiges oder unzulässiges Abgehen von der erstrichterlichen Beweiswürdigung, auf eine Beweiswiederholung oder eine Richtigstellung einer Aktenwidrigkeit stützt, ist bedeutungslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf das "Interesse" des Klägers, das Verfahren vor jenem Gericht neu aufzurollen, das die für ihn nachteilige Entscheidung im Vorprozeß gefällt hat, kommt es nicht an, mag auch erst die abändernde Entscheidung des Berufungsgerichtes den Kläger zur Wiederaufnahmsklage bewogen haben.OGH 9 Ob 169/98p, 08.07.1998
- Die abweichende rechtliche Beurteilung einer ihrem Wortlaut nach feststehenden Urkunde durch die höhere Instanz berührt die Tatsachengrundlage der Entscheidung nicht.OGH 4 Ob 579/75, 07.10.1975
- Es kommt darauf an, bei welchem Gericht die streitentscheidenden Feststellungen getroffen wurden.OGH 1 Ob 225/71, 23.09.1971
- Darauf, ob das Berufungsgericht an die bereits vom Erstgericht getroffene Feststellung andere Rechtsfolgen knüpft als das Erstgericht, kommt es nicht an, mag auch durch diese veränderte rechtliche Beurteilung die gleichgebliebene tatsächliche Feststellung im Berufungsverfahren ein andere Gewicht bekommen haben, als im erstgerichtlichen Verfahren und mag sich der Wiederaufnahmskläger erst infolge der veränderten Rechtsansicht bewogen fühlen, die tatsächliche Feststellung zu bekämpfen.OGH 1 Ob 777/52, 22.10.1952
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 5 Ob 215/16b, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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