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Muss das Berufungsgericht Beweise wiederholen, bevor es Feststellungen ergänzt?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Will das Berufungsgericht über den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt hinausgehen, muss es die Beweise dazu selbst wiederholen oder ergänzen. Tut es das nicht, ist das Verfahren mangelhaft; legt es dagegen nur die vorhandenen Feststellungen aus, braucht es keine neue Beweisaufnahme.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (90 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Das Berufungsgericht darf auch ergänzende Feststellungen nur nach Beweiswiederholung bzw Beweisergänzung treffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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