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Bei welchem Gericht bringe ich meinen Rekurs ein?

betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Der Rekurs ist immer bei jenem Gericht einzubringen, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Sache an ein anderes Gericht überwiesen wurde und dieses die Entscheidung zugestellt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Rekurs ist immer und somit auch im Fall der Überweisung der Rechtssache an ein anderes Gericht und der von diesem verfügten Zustellung der bekämpften Entscheidung bei demjenigen Gericht einzubringen ist, das den angefochtenen oder gegebenenfalls den von der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz betroffenen Beschluss erlassen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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