Wer muss beweisen, dass meine Wohnung nicht geschützt ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anwendbarkeit des MRG.OGH 2 Ob 80/13y, 19.09.2013
- Vermieter hat zu behaupten und beweisen, dass die Wohnung nach dem 31. 12. 1967 durch Umbau, Neubau oder Zubau ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel neu geschaffen worden ist.OGH 7 Ob 595/82, 29.04.1982
- Bei Bestandverhältnissen über Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten ist die Anwendbarkeit des MG die Regel, die allfällige Mieterschutz - oder Kündigungsfreiheit bildet einen von jener Partei, die daraus Rechtsfolgen ableitet, zu behauptenden Ausnahmefall.OGH 2 Ob 503/81, 24.03.1981
- Grundsätzlich daher keine Verfahrensergänzung zur Prüfung der Frage, ob ein Mietverhältnis dem MG unterliegt, anders jedoch, wenn es nur um die Zulässigkeit einer Vereinbarung im Rahmen des MG geht.OGH 7 Ob 557/79, 03.05.1979
- Wurde ein Befreiungstatbestand nach § 1 Abs 2 MG nicht behauptet, so ist davon auszugehen, dass ein Mietvertrag (hier über Geschäftsräume) den Kündigungsbeschränkungen des MG (§§ 19 bis 23 MG) unterliegt.OGH 5 Ob 293/71, 10.11.1971
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- Grundsätzlich ist anzunehmen, daß ein Bestandverhältnis den Schutzbestimmungen des MG unterliegt. Die Voraussetzungen für die Ausnahmsbestimmungen des § 1 Abs 2 MG müssen ausdrücklich behauptet und vom Behauptenden bewiesen werden.OGH 6 Ob 116/61, 22.03.1961
- Gilt auch bei Untermietverträgen.OGH 1 Ob 709/55, 30.11.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 6 Ob 59/21a, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 125/17m, 24.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Zweifel wird nicht angenommen, dass der Vermieter stillschweigend auf sein Kündigungsrecht verzichtet hat. Wer sich als Mieter auf einen solchen Verzicht beruft, muss ihn beweisen.
Sie als Mieter. Hat der Vermieter die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Weitergabe nachgewiesen, müssen Sie konkret behaupten und beweisen, dass Sie die Wohnung in naher Zeit dringend benötigen.