Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, dass meine Wohnung nicht geschützt ist?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Untermieter
Das muss derjenige beweisen, der kündigt, also in der Regel der Vermieter. Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung oder ein Geschäftslokal dem Mieterschutz unterliegt. Eine Ausnahme davon muss der Vermieter ausdrücklich behaupten und nachweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Das Vorliegen der Mieterschutzfreiheit hat die kündigende Partei zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Beweislast beim Kündigungsverzicht

Im Zweifel wird nicht angenommen, dass der Vermieter stillschweigend auf sein Kündigungsrecht verzichtet hat. Wer sich als Mieter auf einen solchen Verzicht beruft, muss ihn beweisen.

günstig für Vermieter Beweislast für den eigenen Wohnbedarf

Sie als Mieter. Hat der Vermieter die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Weitergabe nachgewiesen, müssen Sie konkret behaupten und beweisen, dass Sie die Wohnung in naher Zeit dringend benötigen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Beweislast bei Kündigung von Wohnräumen
Mietrecht · Beweislast bei Kündigung wegen Nichtbenützung
Mietrecht · Beweislast beim künftigen Wohnbedarf