Wer muss beweisen, dass der Vermieter auf die Kündigung verzichtete?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gleiches gilt für den Verzicht auf Räumung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs des Bestandobjekts.OGH 1 Ob 254/00k, 28.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 1 Ob 138/25p, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 109/21m, 24.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 70/18d, 29.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 186/17z, 24.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das muss derjenige beweisen, der kündigt, also in der Regel der Vermieter. Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung oder ein Geschäftslokal dem Mieterschutz unterliegt. Eine Ausnahme davon muss der Vermieter ausdrücklich behaupten und nachweisen.
Das muss der Vermieter beweisen. Erst wenn ihm der Beweis gelingt, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig verwenden, kommt es darauf an, ob Sie ein schutzwürdiges Interesse an ihr haben.