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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 1014

des Gewaltgebers; § 1014. Der Gewaltgeber ist verbunden, dem Gewalthaber allen zur Besorgung des Geschäftes nothwendig oder nützlich gemachten Aufwand, selbst bey fehlgeschlagenem Erfolge, zu ersetzen, und ihm auf Verlangen zur Bestreitung der baren Auslagen auch einen angemessenen Vorschuß zu leisten; er muß ferner allen durch sein Verschulden entstandenen, oder mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden vergüten.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Die gesetzliche Regel, wonach derjenige das Risiko trägt, in dessen Interesse jemand tätig wird, wird nach der Rechtsprechung auch auf Arbeitsverhältnisse angewendet. Erleiden Sie also einen Schaden, der sich gerade aus der Erfüllung Ihrer Arbeitsaufgabe ergibt, kann Ihnen der Arbeitgeber dafür Ersatz schulden. Ein Schaden aus dem allgemeinen Lebensrisiko, etwa ein Diebstahl in der Freizeit, gehört nicht dazu.

Für Leistungen, die wegen seiner verschuldet mangelhaften Vertretung für Sie völlig wertlos sind, bekommt Ihr Rechtsanwalt kein Honorar. Der Anwalt darf allerdings auf die Richtigkeit Ihrer Angaben vertrauen, solange kein Anlass besteht, an ihnen zu zweifeln.

Ja. Wer einen Auftrag erteilt, haftet nicht nur für Schäden, die er selbst verschuldet hat, sondern auch für alle Schäden, die mit der Erfüllung des Auftrages verbunden sind. Diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden. Sie gilt sinngemäß auch, wenn ein Dienstnehmer mit einem Fahrzeug des Dienstgebers einen Schaden verursacht, der die Versicherungssumme übersteigt.

Der Dienstnehmer. Wenn Sie geltend machen, dass Ihr Dienstgeber seine Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, müssen Sie das beweisen. Die Regel über den Aufwandersatz beim Auftrag lässt sich auf Dienstverträge, mit denen keine Geschäftsbesorgung verbunden ist, nicht sinngemäß anwenden.

Nein. Die Vertragsbestimmung, dass die Kosten der Vertragserrichtung den Käufer treffen, ist bloß eine Übernahme der Erfüllung gegenüber dem Verkäufer. Der Vertreter des Verkäufers hat daraus kein unmittelbares Recht, vom Käufer Barzahlung seiner Kosten zu verlangen. Der Verkäufer kann seinen Anspruch aus dieser Übernahme aber an ihn abtreten.

Für ein ungültiges Geschäft gebührt dem Vermittler grundsätzlich keine Provision. Das gilt aber erst, wenn die Wirkungen des Geschäfts gar nicht eingetreten oder wieder beseitigt worden sind. Solange das nicht geschehen ist, können Sie die Zahlung nicht mit der Ungültigkeit verweigern.

Ihr Anwalt schuldet Ihnen eine sachgemäße Vertretung, aber keinen Erfolg. Verletzt er seine Pflichten aus dem Vertrag vorsätzlich oder fahrlässig, haftet er Ihnen für jeden dadurch entstandenen Schaden, und zwar für jede Fahrlässigkeit. Vereitelt er den Auftrag schuldhaft, können Sie sein Honorar verweigern.

Ja. Wurde kein Pauschalhonorar vereinbart, muss Ihnen der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch so mitteilen, dass Sie ihn rechnerisch nachprüfen können. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, die Berechnung nach dem Tarif selbst vorzunehmen.

Der Verwalter steht in einem Auftragsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft und nicht mehr zu den einzelnen Wohnungseigentümern. Seine Ansprüche, etwa auf Ersatz von Aufwendungen, muss er daher gegen die Gemeinschaft geltend machen und kann sich erst danach unter bestimmten Voraussetzungen an die einzelnen Eigentümer halten.

Hat eine Bank aufgrund einer von ihr ausgestellten Garantie an den begünstigten Gläubiger gezahlt, kann sie beim Schuldner Rückgriff nehmen. Ist über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich der Rückgriff gegen die Insolvenzverwaltung.

Ja. Die Regel, dass der Auftraggeber den notwendigen oder nützlichen Aufwand ersetzen muss, gilt nicht nur beim klassischen Auftrag. Sie kann auch auf andere Fälle sinngemäß angewendet werden, in denen jemand im Interesse eines anderen tätig wird, etwa bei einem Betreuungsvertrag. Die Beteiligten können aber etwas anderes vereinbaren.

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