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Bindet mich eine Schiedsklausel, die mein Vorgänger vereinbart hat?

betrifft Käufer, Erben, Genossenschafter, Unternehmer
Ja, eine gültige Schiedsvereinbarung bindet auch die Rechtsnachfolger, gleich ob Sie das Recht einzeln oder als Ganzes übernommen haben; ein eigener Beitritt ist dafür nicht nötig. Auch das Statut einer Genossenschaft darf ein Schiedsgericht vorsehen, dem Mitglieder des Vorstands angehören.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1925)

1.) Die gültige Vereinbarung eines Schiedsgerichtes bindet auch die Rechtsnachfolger der Parteien (Zessionare). 2.) Die Bestimmung eines Genossenschaftsstatutes, daß bei Streitigkeiten zwischen der Genossenschaft und den Genossenschaftern ein Schiedsgericht zu entscheiden habe, dem Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes angehören, ist weder ungültig noch sittenwidrig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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