Bindet mich eine Schiedsklausel, die mein Vorgänger vereinbart hat?
betrifft Käufer, Erben, Genossenschafter, Unternehmer
Ja, eine gültige Schiedsvereinbarung bindet auch die Rechtsnachfolger, gleich ob Sie das Recht einzeln oder als Ganzes übernommen haben; ein eigener Beitritt ist dafür nicht nötig. Auch das Statut einer Genossenschaft darf ein Schiedsgericht vorsehen, dem Mitglieder des Vorstands angehören.
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Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1925)
1.) Die gültige Vereinbarung eines Schiedsgerichtes bindet auch die Rechtsnachfolger der Parteien (Zessionare).
2.) Die Bestimmung eines Genossenschaftsstatutes, daß bei Streitigkeiten zwischen der Genossenschaft und den Genossenschaftern ein Schiedsgericht zu entscheiden habe, dem Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes angehören, ist weder ungültig noch sittenwidrig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übergang der Mitgliedschaft in einer Wassergenossenschaft durch Übertragung der einbezogenen Liegenschaften.OGH 6 Ob 60/16s, 30.05.2016
- Es bedarf nicht nochmals des gesonderten Beitritts des Rechtsnachfolgers zur Schiedsvereinbarung in der Form des § 583 ZPO.OGH 6 Ob 5/14z, 15.05.2014
- Gleichgültig, ob Einzelrechtsnachfolger oder Gesamtrechtsnachfolger.OGH 4 Ob 18/72, 11.04.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
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