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Bin ich als neuer Miteigentümer an alte Absprachen gebunden?

günstig für Erwerber betrifft Miteigentümer, Käufer, Verkäufer, Erben
Nein. Haben die früheren Miteigentümer vereinbart, die Gemeinschaft fortzusetzen, bindet das den Käufer eines Anteils nicht. Selbst wenn er die Vereinbarung kannte, ist er nur gebunden, wenn er sie ausdrücklich übernommen oder sich ihr nachträglich unterworfen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1961)

Die Verbindlichkeit zur Fortsetzung der Gemeinschaft geht nicht auf den Singularsukzessor über.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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