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Bindet mich ein Urteil, das gegen meinen Vorgänger erging?

betrifft Käufer, Erben, Kläger, Beklagte
Ja. Wer ein Recht übernimmt, muss ein darüber bereits ergangenes Urteil gegen sich gelten lassen; dafür ist kein weiterer Schritt nötig. Eine neue Klage über denselben Gegenstand ist deshalb an das frühere Urteil gebunden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Erstreckung der Wirkungen der materiellen Rechtskraft auf Einzelrechtsnachfolger ist eine Funktion des Rechtsübergangs an sich. Sie bedarf keines weiteren konstitutiven Akts. Soweit die Rechtskraft eines Urteils unmittelbar für und gegen die Rechtsnachfolger der Prozessparteien wirkt, ist damit auch die mangelnde Identität zwischen den Parteien und ihren Sukzessoren aufgehoben. Eine neue Klage des Rechtsnachfolgers beziehungsweise gegen diesen löst daher im Verhältnis zur anderen Partei des Vorprozesses auch die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft aus, soweit der Klagegrund beziehungsweise Einwendungsgrund innerhalb der objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft liegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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