Wie leicht wird mein Verfahren an ein anderes Gericht verlegt?
betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer
Eine Vereinbarung darüber, welches Gericht zuständig sein soll, können die Beteiligten ohne inhaltliche Vorbedingungen treffen. Die nachträgliche Übertragung eines bereits laufenden Verfahrens an ein anderes Gericht ist dagegen nur zulässig, wenn das Gericht die Zweckmäßigkeit streng geprüft hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Für eine Zuständigkeitsvereinbarung bestehen keine inhaltlichen Vorbedingungen; eine Delegierung ist hingegen nur nach strenger Prüfung der Zweckmäßigkeit zulässig; so auch schon 4 Nd 514/02.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Nc 14/21b, 20.05.2021
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 31
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 14 · Gerichtsstand
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