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Bindet die Begründung eines Bescheids auch das Gericht?

betrifft Bürger, Antragsteller, Verfahrensparteien, Behörden
Für das Gericht ist nur verbindlich, was die Behörde tatsächlich verfügt hat. Die Begründung eines Bescheids bindet das Gericht nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.01.2023 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Nur das was die Verwaltungsbehörde verfügt hat, ist für das Gericht verbindlich, nicht aber die Begründung eines Verwaltungsbescheides.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 36.

Im Gesetz

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