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Kann derselbe Streit vor Behörde und Gericht laufen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Fischereiberechtigte, Gemeinden
Es ist möglich, dass dieselbe Auseinandersetzung sowohl in einem wasserrechtlichen Verfahren als auch vor Gericht ausgetragen wird. Das kommt etwa dann vor, wenn sich ein Grundeigentümer oder ein Wasserberechtigter durch eine eigenmächtige Veränderung beeinträchtigt fühlt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Es ist möglich, daß der gleiche Rechtsstreit Gegenstand eines wasserrechtlichen und eines gerichtlichen Verfahrens wird; ein solcher Fall ist ua dann gegeben, wenn sich ein Grundeigentümer oder ein Wasserberechtigter durch eine eigenmächtige Neuerung beschwert erachtet (ähnlich schon 1 Ob 201/67).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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