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Wer entscheidet über meinen Schaden durch eine Wasseranlage?

günstig für Geschädigter betrifft Grundstückseigentümer, Anrainer, Landwirte, Betriebe
Das richtet sich danach, was Sie in Ihrer Klage behaupten. Machen Sie einen Schadenersatzanspruch nach dem Wasserrechtsgesetz geltend, entscheidet das ordentliche Gericht. Hat die Behörde Ihr Entschädigungsbegehren im Bewilligungsverfahren abgewiesen, können Sie das Gericht nur unter den besonderen Voraussetzungen des Wasserrechtsgesetzes anrufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 28.01.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Auch für im Wasserrecht begründete Schadenersatzansprüche nach § 26 WRG kommt es zur Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges auf den Inhalt der Klagebehauptung bzw des Antrages an, ob nämlich das Begehren als schadenersatzrechtliches vom ordentlichen Gericht oder als entschädigungsrechtliches von der Wasserrechtsbehörde zu behandeln ist. Ersteres ist jedenfalls der Fall, wenn in der Klagserzählung das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 26 Abs 2 WRG behauptet wird. Wird dagegen der Ersatz von Schäden geltend gemacht, in Ansehung der die Verwaltungsbehörde im Bewilligungsverfahren ein Entschädigungsbegehren ausdrücklich oder schlüssig abgewiesen hat, kann das Gericht nur nach Maßgabe des § 117 Abs 4 WRG (sukzessive Kompetenz) angerufen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045985 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigener Entschluss unterbricht die Zurechnung

Nein. Beruht eine Schadensfolge auf einem selbständigen Entschluss, den Sie selbst gefasst haben und den das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert hat, ist sie dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Diese Folge müssen Sie dann selbst tragen.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.

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