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Gilt mein Vertrag mit der Gemeinde trotz fehlendem Gemeinderatsbeschluss?

günstig für Gemeinde betrifft Gemeinden, Unternehmer, Vertragspartner der Gemeinde, Konsument
Ob ein Vertrag mit einer Gemeinde gültig ist, richtet sich nach deren Gemeindeordnung. Wer mit einer Gemeinde abschließt, muss die dort geregelten Beschränkungen beachten und sie auch gegen sich gelten lassen, wenn er sie nicht kannte. Auf einen glaubwürdigen äußeren Anschein dürfen Sie sich nur berufen, wenn Sie sich mit gehöriger Aufmerksamkeit darauf verlassen durften.

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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Im Sinn des § 867 ABGB kommt es bei der Frage der Gültigkeit eines von einer Gemeinde abgeschlossenen Vertrages entscheidend auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung an. Auch einer Gemeinde gegenüber kann man sich auf das Prinzip des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand berufen, sofern man sich auf ihn bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit verlassen durfte. Wer mit einer Gemeinde einen Vertrag abschließt, muss die für ihre Willensbildung geltenden öffentlich - rechtlichen Beschränkungen beachten und auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie nicht gekannt haben sollte (ähnlich SZ 25/96). Die Entscheidung vom 01. 04. 1953, 2 Ob 233/53, JBl 1954,18 kann in ihrer allgemeinen Form nicht aufrecht erhalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 69.

Im Gesetz

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