Zum Inhalt springen

Darf die Gemeinde eine Pflicht statt per Bescheid vertraglich regeln?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauträger, Gemeinden, Unternehmer
Eine Behörde darf nicht auf einen privaten Vertrag ausweichen, um Bindungen zu umgehen, die für ihr hoheitliches Handeln gelten. Tut sie es doch, ist die getroffene Vereinbarung nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wenn die Privatwirtschaftsverwaltung gewählt wird, um der materiell gegebenen öffentlich - rechtlichen Bindung zu entgehen, so liegt Missbrauch der Form und daher ein essentieller Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates vor, der gemäß § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit der privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen führt. Hier: Die Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Flächenwidmungsplanes und auch eines Bebauungsvorschlages gehört zum Vollzug des oö ROG. Ebenso die Kosten von Verkehrswegen und Kanalanschlüssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034713 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verträge über hoheitliche Aufgaben
Vertragsrecht · Kanalanschluss und Bescheid der Gemeinde
Vertragsrecht · Raumordnungsvertrag mit der Gemeinde
Vertragsrecht · Verträge mit der Gemeinde
Vertragsrecht · Gültigkeit von Verträgen mit Gemeinden