Ist ein Vertrag mit der Gemeinde normales Zivilrecht?
betrifft Vertragspartner der öffentlichen Hand, Gemeinden, Unternehmer
Ja. Bedient sich eine öffentliche Stelle des Mittels eines Vertrages, handelt sie wie eine Privatperson und nicht hoheitlich. Für Sie gelten dann die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Bedient sich der Rechtsträger des rechtstechnischen Mittels des Vertrages, ist Handeln im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung anzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Handelt der Staat oder eine sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, so handelt er damit gleichzeitig im geschäftlichen Verkehr.OGH 4 Ob 10/96, 12.03.1996
- Dies gilt aber nicht uneingeschränkt (Schragel, KommzAHG Rz 76); so kennt nämlich das B-VG Verträge zwischen Bund und Ländern über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches, die hoheitlicher Natur sind (Art 15 a B-VG).OGH 4 Ob 75/95, 10.10.1995
- Wenn er sich der gleichen Mittel bedient, die die Rechtsordnung jedermann, also auch Private, zu Verfügung stellt.OGH 1 Ob 28/91, 20.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 204/16k, 22.11.2016, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
AHG §1 Abs1 Bb
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