Können wir uns aussuchen, in welcher Verfahrensart wir streiten?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ob eine Sache im streitigen Zivilprozess oder im außerstreitigen Verfahren zu behandeln ist, richtet sich nach dem Gesetz. Sie können diese Abgrenzung nicht durch eine Vereinbarung ändern.
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Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Unabänderlichkeit der Abgrenzung der außerstreitigen Gerichtsbarkeit gegenüber dem Zivilprozess durch Parteienvereinbarung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 9/23v, 27.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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