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Welche Rechtsmittelregeln gelten, wenn ich das Verfahren selbst gewählt habe?

betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagter
Es gelten die Regeln jener Verfahrensart, die die einleitende Partei gewählt hat. Danach richtet sich auch, ob und wie Sie eine Entscheidung beim Obersten Gerichtshof bekämpfen können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses bestimmt sich nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensart.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 23.

Im Gesetz

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