Kann ich einen Richter ablehnen, der einen Zeugen gut kennt?
günstig für Partei betrifft Verfahrensparteien, Richter, Zeugen, Beschuldigte
Ein Richter kann vor allem dann abgelehnt werden, wenn er zu einer Partei oder deren Vertreter eine private Nähe hat, die von außen betrachtet den Anschein einer Voreingenommenheit erweckt. Auch eine Nähe zu einem Zeugen kann genügen, weil sie die Bewertung widersprüchlicher Aussagen beeinflussen oder zumindest diesen Anschein erwecken kann.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
In erster Linie kommen als Befangenheitsgründe private persönliche Beziehungen zu einer der Prozessparteien oder zu ihren Vertretern in Betracht, die ein Naheverhältnis begründen, das bei objektiver Betrachtung zumindest geeignet ist, den Anschein einer Voreingenommenheit zu begründen. Auch ein Naheverhältnis zu Zeugen kann jedoch eine Befangenheit begründen, zumal bei widersprüchigen Beweisergebnissen das Beurteilungsvermögen des Richters im Rahmen der Beweiswürdigung hiedurch beeinflusst werden kann beziehungsweise zumindest der Anschein bestehen könnte, dass die Beweiswürdigung des Richters durch ein solches Naheverhältnis und darin begründete emotionale Komponenten mitbestimmt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegenstand des Verfahrens ist eine Amtshaftungsklage aufgrund des Gutachtens der zur Besetzung der Stelle eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Bundesfinanzgerichts eingerichteten Kommission, welche die Klägerin nicht als bestgeeignete Bewerberin qualifizierte. Mitglieder dieser Kommission sind eine Person, mit der der Richter seit der Studienzeit befreundet ist und eine frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, der er freundschaftlich verbunden ist.OGH 2 Nc 15/26t, 29.04.2026
- Hier: Befangenheit eines Senatsmitglieds des Obersten Gerichtshofs in einem Hauptverfahren über wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, das im Provisorialverfahren Mitglied des Senats des Rekursgerichtes war, der über den Rekurs des Beklagten entschied.OGH 2 Nc 45/25b, 21.10.2025
- Hier: Ablehnung eines gesamten Senats, insbesondere aber eines Senatsmitglieds, weil dieses Senatsmitglied den Kläger im Jahr 2012 in einem Verfahren einvernommen und die Klage seines Sohnes gegen den Masseverwalter einer Gesellschaft, um die es auch im gegenständlichen Verfahren geht, abgewiesen hat.OGH 2 Nc 37/25a, 01.10.2025
- Hier: Eine Hofrätin war als Mitglied des Berufungssenats bei der Entscheidung über eine Berufung gegen ein Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO beteiligt.OGH 2 Nc 13/25x, 25.03.2025
- Hier: Kein Anschein der Befangenheit bei bloßer Bekanntschaft ohne KontaktOGH 2 Nc 12/25z, 11.03.2025
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Lebensgefährte einer Hofrätin berät als Rechtsanwalt in vergleichbaren Fällen, publiziert dazu, hält Vorträge und ist Mitherausgeber einer Fachzeitschrift.OGH 2 Nc 64/24w, 18.11.2024
- hier: Amtshaftung wegen unterlassener Selbstmeldung;OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024
- Auch ein Naheverhältnis des Richters zu einem Zeugen oder zu einer Person, die zu einer der Verfahrensparteien eine eindeutige Nahebeziehung aufweist und mit dem Verfahren befasst ist oder war, ist zur Begründung einer Befangenheit geeignet.OGH 8 Nc 38/17f, 28.09.2017
- Hier: Schriftverkehr zwischen Staatsanwalt und Vorsitzender über den Anklagevorwurf (dessen in Aussicht genommene Modifikation); Naheverhältnis verneint.OGH 11 Os 128/16g, 14.02.2017
- Der Umstand, dass der Beschuldigte – hier ohnehin nur bis zu seiner mehrere Jahre zurückliegenden anderweitigen Zuteilung – im Sprengel des Oberlandesgerichts tätig war, bildet bei der von Richtern allgemein zu erwartenden Fähigkeit zu unvoreingenommener Verfahrensführung und Entscheidungsfindung allein noch keinen ausreichenden Grund, die Unbefangenheit des Oberlandesgerichts zu bezweifeln.OGH Ds 5/16, 22.09.2016
- Die im Erkenntnis des VfGH vom 10. März 2015, G 180/2014, Rz 39, genannte Konstellation (Erkundungsbeweisführung des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren und primär auf das Gutachten gestützte Feststellung entscheidender Tatsachen durch das Gericht) erfasst die Fälle von auf Art 6 Abs 3 lit d EMRK gegründeter Befangenheit nicht abschließend. Vielmehr können im Einzelfall auch andere aus der Tätigkeit des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren resultierende Gründe dessen Befangenheit bewirken, so etwa, wenn der Sachverständige im Rahmen seiner Tätigkeit ein besonderes Naheverhältnis zu Vertretern der auftraggebenden Staatsanwaltschaft entwickelt hat, das an seiner Unparteilichkeit zweifeln lässt.OGH 15 Os 147/14b, 22.07.2015
- Der Umstand, dass der Richter eines nachgeordneten Landesgerichts Zeuge von Ereignissen war, die Gegenstand von Anschuldigungen in einer Disziplinarsache eines (anderen) Richters sind, begründet aber bei der von Richtern allgemein zu erwartenden Fähigkeit zu unvoreingenommener Entscheidungsfindung allein noch keinen ausreichenden Grund, die Unbefangenheit des Oberlandesgerichts zu bezweifeln.OGH Ds 3/14, 29.09.2014
- Hier: § 43 Abs 1 Z 3 StPO (idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008).OGH 12 Ns 17/13s, 11.04.2013
- Regelmäßig kann alleine in dem oft aufgrund der gemeinsamen Aus‑ und oft auch Fortbildung bestehenden freundschaftlich kollegialen Kontakt zwischen Richtern und Privatgutachten erstattenden Universitätsprofessoren kein Befangenheitsgrund gesehen werden, außer der Richter erklärt sich selbst für befangen.OGH 9 Nc 40/12z, 17.12.2012
- Hier: Langjährige Freundschaft eines Senatsmitglieds zu den Klägern.OGH 9 Nc 16/09s, 26.08.2009
- Hier: Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Bei einer nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Prüfung (objectiv test) ist entscheidend, ob feststellbare Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Hier: Fortlaufende persönliche Kontakte, die über ein bloß dienstliches Begegnungsverhältnis hinausgehen, sind geeignet, die volle Unbefangenheit des Mitglieds des Disziplinarsenates in Zweifel zu setzen.OGH 13 Ns 8/03, 14.05.2003
- Hier: Die bloße (in der Berufsausübung gelegene) Bekanntschaft der gemäß § 28 Abs 1 JGG qualifizierten Laienrichterin mit einem wegen der Mitwirkung an den dem Rechtsmittelwerber zur Last gelegten Straftaten bereits rechtskräftig Abgeurteilten vermag bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler ohne eigene Interessen nicht einmal den Anschein erwecken, diese Schöffin würde an die ihr zukommende Entscheidungstätigkeit nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit, somit ohne Hemmung durch sachfremde psychologische Motive vor streng aequidistanter Bewertung herantreten.OGH 11 Os 46/03, 13.05.2003
- Hier: Langjährige persönliche Bekanntschaft zu einem Richter, welcher nunmehr Disziplinarbeschuldigter ist.OGH 13 Ns 22/02, 06.11.2002
- Hier: Langjährige Freundschaft sämtlicher Mitglieder des zuständigen Senates des Obersten Gerichtshofes mit dem Rechtsmittelwerber.OGH 7 Nc 109/02k, 30.10.2002
- Hier wird der Rechtsmittelwerber von jenen Rechtsanwälten vertreten, die kürzlich in einem Rechtsstreit namens des befangenen Richters eingeschritten sind.OGH 1 N 511/01, 26.06.2001
- Das gemeinsame Singen von Richtern in einem Chor, dem - neben anderen Kollegen - auch ein Richter angehört, der in einem Verfahren als Zeuge über dienstliche Wahrnehmungen ausgesagt hat, begründet für sich allein jedoch noch keinen Anschein, das Beurteilungsvermögen der übrigen Richter, die ebenfalls Chormitglieder sind, könnte im Rahmen einer Beweiswürdigung beeinträchtigt sein.OGH 4 Ob 108/01p, 14.05.2001
- Hier: Mehrjährige Bekanntschaft mit Antragsgegner.OGH 1 N 502/00, 22.02.2000
- In privaten persönlichen Beziehungen eines nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung berufenen Richters zum Vertreter einer Prozesspartei ist ganz allgemein ein Befangenheitsgrund zu erblicken.OGH 1 N 505/99, 23.02.1999
- Freundschaftliche Kontakte zwischen einem Hofrat des Obersten Gerichtshofes, der als Berichterstatter in dieser Rechtssache zuständig gewesen wäre, und dem Kläger, sind ein zureichender Befangenheitsgrund im Sinne des § 19 Z 2 JN.OGH 4 N 523/95, 18.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 62.
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 144/22s, 22.11.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 19
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 72 · Subsidiarankläger
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Befangenheit eines Richters
Verfahrensrecht · Verwandtschaft und Freundschaft mit Parteienvertreter
Verfahrensrecht · Ablehnung wegen der Rechtsansicht des Richters
Verfahrensrecht · Befangenheit eines Richters
Verfahrensrecht · Ablehnung wegen falscher Entscheidung