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Kann ich einen Richter ablehnen, dessen Rechtsansicht mir schadet?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Dass ein Richter eine bestimmte Rechtsmeinung vertritt oder sie schon geäußert oder veröffentlicht hat, ist kein Grund, ihn wegen Befangenheit abzulehnen, selbst wenn diese Meinung in der Rechtsprechung abgelehnt wird. Auch Verfahrensfehler begründen im Allgemeinen keine Befangenheit, außer sie sind so schwerwiegend, dass sie fehlende Sachlichkeit erkennen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Das Vertreten einer, sei es auch in der Rechtsprechung abgelehnten Rechtsmeinung bildet im allgemeinen keinen Ablehnungsgrund. Ebenso ist es kein Ablehnungsgrund, wenn der Richter schon eine bestimmte Rechtsansicht in einem Rechtsstreit geäußert hat (Fasching Zivilprozessrecht Rdz 164). Selbst Verfahrensverstöße werden im allgemeinen eine Befangenheit nicht begründen, es sei denn, sie seien so schwerwiegend, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 52.

Im Gesetz

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