Gelten bei der Ablehnung eines Richters eigene Rechtsmittelregeln?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Für Entscheidungen über die Ablehnung eines Richters gilt eine eigene Sonderregel. Diese geht allen allgemeinen Regeln darüber vor, wann ein Beschluss angefochten werden kann. Daran hat sich auch durch spätere Gesetzesänderungen nichts geändert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (61 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Als Sonderregelung über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern verdrängt § 24 Abs 2 auch jede allgemeine Regel über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen in den einzelnen Verfahren. Daran hat sich auch durch die Erweiterte WGN 1989 nichts geändert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rechtsmittelausschluss des § 24 Abs 2 JN gilt auch für die Abweisung eines Antrags auf Berichtigung der Entscheidung über die Stattgebung einer Ablehnung.OGH 7 Ob 179/25m, 19.11.2025
- Dies gilt auch im Außerstreitverfahren.OGH 3 Ob 173/09a, 26.08.2009
- Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, ist nach ständiger Rechtsprechung gegen die bestätigende Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz kein Rechtsmittel mehr zulässig.OGH 5 Ob 277/08h, 13.01.2009
- Das in der EMRK garantierte Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug in allen Instanzen. Es besteht keine gemeinschaftsrechtliche Norm, nach der der Rechtszug zu einem Höchstgericht gegen die meritorische Entscheidung zweier Gerichtsinstanzen über einen Ablehnungsantrag aus Anlass eines gerichtlichen Verfahrens über zivilrechtliche Ansprüche zu eröffnen wäre.OGH 9 Ob 23/08k, 10.04.2008
- Weder aus Art 92 Abs 1 B-VG noch aus Art 6 EMRK lassen sich Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsmittelbeschränkung ableiten.OGH 1 Ob 50/07w, 27.03.2007
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- In Verfahren, in denen der erste Teil der Jurisdiktionsnorm anzuwenden ist.OGH 1 Ob 2130/96h, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 61.
- OGH 5 Ob 101/22x, 01.06.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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