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Gelten bei der Ablehnung eines Richters eigene Rechtsmittelregeln?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Für Entscheidungen über die Ablehnung eines Richters gilt eine eigene Sonderregel. Diese geht allen allgemeinen Regeln darüber vor, wann ein Beschluss angefochten werden kann. Daran hat sich auch durch spätere Gesetzesänderungen nichts geändert.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Als Sonderregelung über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern verdrängt § 24 Abs 2 auch jede allgemeine Regel über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen in den einzelnen Verfahren. Daran hat sich auch durch die Erweiterte WGN 1989 nichts geändert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 61.

Im Gesetz

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