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Kann ich weiter gehen, wenn meine Ablehnung zweimal erfolglos war?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Wurde Ihre Ablehnung eines Richters vom Erstgericht zurückgewiesen und diese Entscheidung vom Rekursgericht bestätigt, ist dagegen kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (109 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1925)

Wurde die Ablehnung des Richters in erster Instanz zurückgewiesen und dieser Beschluss vom Rekursgericht bestätigt, so ist gegen dessen Entscheidung ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig; dies gilt auch für das Verfahren außer Streitsachen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 109.

Im Gesetz

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