Was gilt, wenn der abgelehnte Richter trotzdem entschieden hat?
günstig für Ablehnungswerber betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Haben Sie einen Richter abgelehnt und entscheidet dieser die Sache, bevor über Ihre Ablehnung rechtskräftig entschieden ist, wird Ihr Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zunächst nicht behandelt. Darüber wird erst entschieden, wenn der Ablehnungsantrag rechtskräftig erledigt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Hat ein abgelehnter Richter vor rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages eine "Endentscheidung" gefällt, dann ist über einen Rekurs der ablehnenden Partei gegen diese Entscheidung erst nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsantrages zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerordentlicher Revisionsrekurs.OGH 8 Ob 149/08g, 16.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 192/24b, 21.01.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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