Wann wirkt ein Richter für mich nicht mehr unparteiisch?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, alle Verfahrensbeteiligten
Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass der Eindruck entsteht, ein Richter lasse sich von etwas anderem als der Sache leiten. Schon dieser Anschein soll nicht aufkommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (133 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein enges freundschaftliches Verhältnis des Richters zu einem Parteienvertreter ist daher bei objektiver Betrachtung als zureichender Grund anzusehen, die Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu ziehen.OGH 2 Nc 30/26y, 03.07.2026
- Hier: Der Ehemann der Richterin befindet sich in einer (im Internet und im Briefkopf gemeinsam auftretenden) Kanzleigemeinschaft mit dem Rechtsanwalt eines Verfahrensbeteiligten.OGH 2 Nc 19/26f, 15.05.2026
- Hier: Befangenheit, wenn sich der Richter auf eine von ihm selbst maßgeblich beeinflusste Entscheidung berufen könnte, um Ansprüche geltend zu machen.OGH 2 Nc 61/25f, 29.01.2026
- Hier: Senatsmitglied des Obersten Gerichtshofs war auch Mitglied des Berufungssenats, der über andere Rechtsmittel in früheren Rechtsgängen aus demselben Verfahren entschied (Befangenheit bejaht).OGH 2 Nc 50/25p, 18.11.2025
- Hier: Rekurs gegen eine Ablehnungsentscheidung eines Oberlandesgerichts, wobei die Richterin des nunmehr zuständigen Senats des Obersten Gerichtshofs vor mehreren Jahren als Richterin des erstinstanzlichen Verfahrens nach § 6a ZPO vorging.OGH 2 Nc 39/25w, 15.10.2025
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- Hier: Ablehnung eines gesamten Senats, insbesondere aber eines Senatsmitglieds, weil dieses Senatsmitglied den Kläger im Jahr 2012 in einem Verfahren einvernommen und die Klage seines Sohnes gegen den Masseverwalter einer Gesellschaft, um die es auch im gegenständlichen Verfahren geht, abgewiesen hat.OGH 2 Nc 37/25a, 01.10.2025
- Hier: Befangenheit wegen Nahebeziehung zur Rechtssache (Beteiligung zwar nicht an der angefochtenen, aber an einer mit dieser in Zusammenhang stehenden, Entscheidung)OGH 2 Nc 21/25y, 07.05.2025
- Hier: Kein Anschein der Befangenheit eines Richters des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtssache, in welcher der Kläger dem Beklagten einen anwaltlichen Fehler in einem Verfahren vorwirft, in dem der Richter als Erstrichter tätig war.OGH 2 Nc 14/25v, 22.04.2025
- Hier: Eine Hofrätin war als Mitglied des Berufungssenats bei der Entscheidung über eine Berufung gegen ein Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO beteiligt.OGH 2 Nc 13/25x, 25.03.2025
- Hier: Kein Anschein der Befangenheit bei bloßer Bekanntschaft ohne KontaktOGH 2 Nc 12/25z, 11.03.2025
- Hier: Lebensgefährte einer Hofrätin berät als Rechtsanwalt in vergleichbaren Fällen, publiziert dazu, hält Vorträge und ist Mitherausgeber einer Fachzeitschrift.OGH 2 Nc 64/24w, 18.11.2024
- Hier: Befangenheit eines Hofrats des Obersten Gerichtshofs als Berichterstatter in einer Rechtssache, an deren angefochtenen Entscheidung seine Ehefrau mitgewirkt hat.OGH 2 Nc 33/24m, 17.07.2024
- Hier: Mitgliedschaft im Präsidium der VIAC begründet per se keinen Befangenheitsgrund für ein Zivilverfahren über die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung.OGH 2 Nc 13/24w, 26.03.2024
- Hier: Keine Befangenheit eines Richters als Erwerber eines "abgasmanipulierten" Fahrzeugs, der - durch objektivierbare Daten wie das Alter des Fahrzeugs und den an die erwartbare Gesamtlaufleistung bereits nahe heranreichenden Kilometerstand untermauert - nachvollziehbar bekannt gibt, auch in Zukunft keine Ansprüche gegen Händler oder Herstellerin geltend machen zu wollen, sondern das Fahrzeug weiter nutzen.OGH 2 Nc 65/23s, 19.09.2023
- Abgelehnte Richter erkennen über Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch, an dessen Erlassung (unter anderem) ein von ihnen bestimmter Schiedsrichter mitgewirkt hat.OGH 2 Nc 60/23f, 16.08.2023
- Hier: Richter als Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer Vorrichtung zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet war. Befangenheit im Verfahren über aufgrund des Erwerbs eines solchen Fahrzeugs geltend gemachter Ansprüche.OGH 2 Nc 35/23d, 10.05.2023
- Hier: langjährige berufliche Zusammenarbeit im selben Senat; Mitwirkung des Ehemanns an der Rechtsmittelentscheidung.OGH 2 Nc 27/23b, 11.04.2023
- Hier: Keine Beteiligung an der angefochtenen Entscheidung, sondern Teilnahme an der Tagsatzung des Berufungsgerichts, in der lediglich über die Zulässigkeit einer im Zuge des Berufungsverfahrens erklärten Nebenintervention verhandelt wurde, sowie Mitwirkung am anschließend gefassten Beschluss über die Zurückweisung der Nebenintervention und der ebenfalls bloß verfahrensrechtlichen Entscheidung über die Nichtigkeitsberufung der Beklagten im ersten Rechtsgang. Befangenheit verneint.OGH 2 Nc 25/23h, 06.04.2023
- Der bloße Umstand, dass die hier als Klagevertreterin einschreitende Rechtsanwälte‑GmbH bzw deren Partner die Richterin/den Richter zeitweilig als Vertragserrichterin und Treuhänderin beim Erwerb einer Eigentumswohnung vertreten hat, ist auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht geeignet, den Anschein der Voreingenommenheit zu begründen.OGH 2 Nc 26/23f, 06.04.2023
- Hier: Bewilligung der Exekution, aus deren Vollzug Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, durch die Mutter des Sohnes des Mitglieds des Obersten Gerichtshofs.OGH 2 Nc 31/21p, 02.12.2021
- Ein zureichender Grund, die Unbefangenheit eines Richters in Zweifel zu ziehen liegt vor, wenn eine Hemmung zu unparteiischer Entscheidung durch sachfremde psychologische Motive gegeben ist.OGH 2 Nc 25/21f, 29.10.2021
- Hier: Der Richter behält sich vor, selbst Ansprüche in einem vergleichbaren Sachverhalt gegen eine Partei geltend zu machen.OGH 2 Nc 33/20f, 03.11.2020
- Hier: Kein Anschein der Befangenheit bei bereits durch Vergleich endgültig bereinigtem Rechtsstreit zwischen Richter und Verfahrenspartei.OGH 2 Nc 29/20t, 12.10.2020
- Hier: Kein Anschein der Befangenheit bei bereits abgeschlossenem Rechtsstreit zwischen Ehepartner und Parteienvertreter.OGH 2 Nc 25/20d, 17.09.2020
- Hier: Onkel des Richters in einem arbeitsrechtlichen Verfahren ist Teil der „kollegialen Führung“ des Krankenhauses in dem die Klägerin arbeitete.OGH 2 Nc 9/20a, 10.03.2020
- Hier: Persönliche Differenzen und mehrere gerichtliche Verfahren zwischen dem Ehemann der Richterin und einem Parteienvertreter.OGH 2 Nc 5/20p, 26.02.2020
- Hier: Eigentum an einem "abgasmanipulierten" Fahrzeug.OGH 2 Nc 2/20x, 19.02.2020
- Hier: Regelmäßige entgeltliche Tätigkeit des Richters als Lehrbeauftragter an einem Institut der beklagten Partei.OGH 2 Nc 37/19t, 21.10.2019
- Allein dass ein Richter aber Kunde eines in einem Massengeschäft tätigen Unternehmens ist und denselben AGB unterliegt wie alle anderen Kunden auch, ohne dass spezifische zusätzliche Umstände vorliegen, bildet jedoch keinen Grund für den Anschein einer Befangenheit, auch, wenn dieses Unternehmen eine Verfahrenspartei ist.OGH 2 Nc 36/19w, 04.09.2019
- Hier: Objektiver Anschein der Befangenheit, wenn der nunmehr abgelehnte Richter in einer Befangenheitsanzeige in einem – wenn auch länger zurückliegenden – anderen Verfahren erklärte, in allen den Ablehnungswerber betreffenden Verfahren diesen nicht unbefangen behandeln zu können.OGH 2 Ob 238/18s, 26.02.2019
- Die Tätigkeit in einem Parallelverfahren kann für sich allein keinen Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters begründen.OGH 2 Nc 27/18w, 30.07.2018
- Den Anschein einer Befangenheit können etwa persönliche Beziehungen zu einer Prozesspartei, die über einen rein kollegialen Kontakt hinausgehen, begründen.OGH 2 Nc 28/18t, 30.07.2018
- Hier: Ablehnung eines Schiedsrichters.OGH 18 ONc 3/15h, 19.04.2016
- Diese Grundsätze gelten auch für die Ablehnung fachmännischer Laienrichter.OGH 2 Ob 196/15k, 19.11.2015
- Hier: Ehegattin des Vorsitzenden war an der angefochtenen Entscheidung beteiligt.OGH 8 Nc 30/15a, 25.06.2015
- Hier: Zeichnung von Zertifikaten der Zweitbeklagten.OGH 8 Nc 26/15p, 02.06.2015
- Hier: Der Ehegatte der Hofrätin des Obersten Gerichtshofs war an der angefochtenen Entscheidung als Senatsmitglied beteiligt. Dies kann den Anschein ihrer Befangenheit begründen, weil ein Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen könnte, ihre Willensbildung als Berichterstatterin könnte durch die Verfahrensbeteiligung ihres Ehegatten beeinflusst worden sein.OGH 8 Nc 18/15m, 24.03.2015
- Hier: Die im Rechtsmittel behaupteten vereinsmäßigen Verflechtungen zwischen dem Amateursportverein, in dem der abgelehnte Richter tätig ist, und dem zweitbeklagten Sportverband sind keineswegs so eng, dass sie bei objektiver Betrachtung die Befürchtung erwecken, der abgelehnte Richter könnte sich bei seiner Entscheidung von unsachlichen Motiven leiten lassen.OGH 6 Ob 101/13s, 06.06.2013
- Hier hatte ein Rechtsmittelsenat darüber zu entscheiden, ob aus einem von einem (von dieser Entscheidung ausgeschlossenen) Senatsmitglied geführten Verfahren ein Amtshaftungsanspruch zusteht ‑ objektiver Anschein der Befangenheit bejaht.OGH 9 Nc 34/12t, 31.10.2012
- Bei der Beurteilung der Fairness eines Verfahrens ist auch der äußere Anschein von Bedeutung; Gerechtigkeit soll nicht nur geübt, sondern auch sichtbar geübt werden.OGH 9 Nc 7/10v, 06.04.2010
- Hier: Wurde der Anschein der Befangenheit bei einem Laienrichter bejaht, der Gesellschafter einer Patentanwaltskanzlei mit sieben Gesellschaftern ist, von denen ein Mitgesellschafter in einem Parallelverfahren mit vergleichbarer Problemstellung die dort Beklagte gegen dieselben Klägerinnen vertritt.OGH 17 Ob 30/08y, 23.09.2008
- Die Erstattung - wenn auch allenfalls unbegründeter - Straf- und Disziplinaranzeigen gegen einen Parteienvertreter begründet keine Befangenheit.OGH 6 Ob 290/06z, 18.01.2007
- Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung der Befangenheit ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 8 Nc 21/06i, 23.11.2006
- Hier: Befragung einer Richterin des OGH durch den Rechtsmittelwerber um ihre persönliche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels vor deren Einbringung.OGH 8 Nc 24/06f, 23.11.2006
- Für die Annahme des Vorliegens von Befangenheit genügt, dass bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein entstehen könnte, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten.OGH 8 Nc 24/06f, 23.11.2006
- Hier: Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Bei einer nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Prüfung (objective test) ist entscheidend, ob feststellbare Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Zumal er durch Umstände rein objektiver Natur nicht widerlegbar wäre.OGH 7 Nc 109/02t, 30.10.2002
- Hier: Das Mitglied des Obersten Gerichtshofes machte in eigener Sache dieselben Einwendungen wie der Rechtsmittelwerber, sodass durch die Mitwirkung an der Entscheidung in der Öffentlichkeit der abträgliche Eindruck entstehen könnte, der Hofrat des Obersten Gerichtshofes entscheide mittelbar über die ihn selbst betreffende Pflegschaftssache.OGH 1 N 516/02, 25.06.2002
- Hier: Ersturteil von Tochter des befangenen Richters gefasst.OGH 1 N 517/01, 27.11.2001
- Hier wird der Rechtsmittelwerber von jenen Rechtsanwälten vertreten, die kürzlich in einem Rechtsstreit namens des befangenen Richters eingeschritten sind.OGH 1 N 511/01, 26.06.2001
- Hier: Senatsmitglied ist seit über 45 Jahren Kunde dem Revisionsrekurswerber, einem Geldinstitut, und hat ihre Konten bei dessen Hauptgeschäftsstelle.OGH 1 N 506/01, 27.03.2001
- Ein Richter ist nach § 19 Z 2 JN befangen, wenn - bei objektiver Betrachtungsweise - ein zureichender Grund vorliegt, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Dafür genügen Tatsachen, die den Anschein einer Voreingenommenheit, also einer auf unsachlichen Motiven beruhenden Beeinflussbarkeit hervorrufen können.OGH 1 N 506/01, 27.03.2001
- Hier: Beklagtenvertreter ist Kanzleipartner und der Klagevertreter Vetter des Ehegatten der an sich zuständigen Richterin.OGH 1 N 509/00, 30.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 5 Ob 167/24f, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
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