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Was geschieht mit dem Verfahren, wenn meine Ablehnung erfolgreich war?

günstig für Ablehnungswerber betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Jeder Akt, der unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zustande kam, ist nichtig und wird aufgehoben. War der Richter von Beginn an beteiligt, wird das Verfahren ab der Zustellung der Klage aufgehoben, bei einem Richterwechsel ab seinem Eintritt. Handlungen, die er noch völlig unvoreingenommen gesetzt hat, können davon ausgenommen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Nichtig ist schon angesichts des Gebotes des Art 6 MRK nach einem "fair trial" jeder Akt, der unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zustande kam. War der Richter von Prozessbeginn an beteiligt, ist das Verfahren ab einschließlich der Klagszustellung als nichtig aufzuheben, bei Richterwechsel wie hier vom Eintritt des (erfolgreich) abgelehnten Richters an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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