Ist das Urteil ungültig, wenn ich den Richter abgelehnt habe?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Gerichtsverfahren
Ein schwerer Verfahrensfehler liegt nur dann vor, wenn ein Richter mitentschieden hat, dessen Ablehnung tatsächlich für berechtigt erklärt wurde. Die bloße Ablehnung durch eine Partei genügt nicht. Wird die Ablehnung abgewiesen, bleibt die Entscheidung gültig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Nur die Teilnahme eines mit Erfolg abgelehnten Richters an der Entscheidung begründet eine Nichtigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die angebliche Befangenheit der entscheidenden Richterin ist nur dann ein Aufhebungsgrund im Sinn des §58 Abs 4 Z 1 AußStrG, wenn die Ablehnung erfolgreich gewesen ist.OGH 5 Ob 137/09x, 15.09.2009
- Wurde die Ablehnung nicht für gerechtfertigt erkannt, liegt der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO nicht vor.OGH 4 Ob 1622/95, 19.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 9 ObA 20/25v, 25.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 94/24s, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 197/20v, 02.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Befangener Richter und Rechtskraft
Verfahrensrecht · Nichtigkeitsklage wegen abgelehnten Richters
Verfahrensrecht · Verneinte Nichtigkeit ist unanfechtbar
Verfahrensrecht · Ablehnung nur des entscheidenden Richters
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler und Befangenheit