Bis wann muss ich die Befangenheit eines Richters geltend machen?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
Bevor die Entscheidung rechtskräftig wird. Hat ein Richter mitentschieden, der wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnt wurde, macht das die Entscheidung zwar ungültig, doch heilt dieser Mangel mit dem Eintritt der Rechtskraft. Danach können Sie ihn auch nicht mehr mit einer Klage aufgreifen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (33 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allein durch die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wird ein Richter nicht gemäß § 20 Z 1 JN ausgeschlossen.OGH 5 Ob 208/06h, 28.11.2006
- Um so weniger kann daher die Nichtigkeitsklage auf die bloße Behauptung einer (noch nicht rechtskräftig festgestellten) Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters gestützt werden.OGH 9 ObA 137/05w, 30.09.2005
- § 529 Abs 1 Z 1 ZPO ist bewusst enger gefasst als § 477 Abs 1 Z 1 ZPO. Eine Entscheidung durch einen schon rechtskräftig abgelehnten Richter kann nicht mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden.OGH 6 Ob 242/01h, 18.10.2001
- Nach rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens bleibt die Ablehnung verwehrt.OGH 1 Ob 174/00w, 25.07.2000
- Nach rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens ist die Ablehnung nicht mehr zulässig. Es fehlt dem Ablehnungswerber ein rechtlich geschütztes Interesse daran, die Befangenheit von Richtern nach rechtskräftiger Entscheidung in der Hauptsache geltend zu machen.OGH 1 Ob 273/99z, 28.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 33.
- OGH 5 Ob 163/24t, 23.09.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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