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Wie schnell muss ich einen Richter ablehnen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Sofort. Sie müssen Ihr Ablehnungsrecht ausüben, sobald Ihnen der Grund für die Befangenheit bekannt wird. Lassen Sie sich danach noch in die Verhandlung ein oder stellen Sie Anträge, verlieren Sie das Recht, den Richter abzulehnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Das Ablehnungsrecht ist verzichtbar und verschweigbar; von ihm muss die Partei Gebrauch machen, sobald ihr der Grund, aus welchem die Besorgnis der Befangenheit entsteht, bekannt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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