Kann ich einen mir unangenehmen Richter einfach ablehnen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Nein. Die Ablehnung dient nur dazu, echte Zweifel an der Unbefangenheit auszuräumen, und nicht dazu, sich einen unliebsamen Richter vom Hals zu schaffen. Sonst könnte jede Partei den gesetzlich zuständigen Richter schon durch eine unbegründete Klage gegen ihn ausschalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (25 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ablehnung eines gesamten Senats, insbesondere aber eines Senatsmitglieds, weil dieses Senatsmitglied den Kläger im Jahr 2012 in einem Verfahren einvernommen und die Klage seines Sohnes gegen den Masseverwalter einer Gesellschaft, um die es auch im gegenständlichen Verfahren geht, abgewiesen hat.OGH 2 Nc 37/25a, 01.10.2025
- Hier: Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Anfertigung einer Tonbandaufnahme in einer nichtöffentlichen Tagsatzung wurde nicht als Ausdruck einer Voreingenommenheit gegenüber einer Partei angesehen.OGH 1 Ob 75/20s, 23.09.2020
- Schiedsverfahren.OGH 18 ONc 3/20s, 23.07.2020
- Hier: Ablehnung eines Schiedsrichters.OGH 18 ONc 3/15h, 19.04.2016
- Diese Grundsätze gelten auch für die Ablehnung fachmännischer Laienrichter.OGH 2 Ob 196/15k, 19.11.2015
- Hier: Das Argument, jeder von einem Amtshaftungsverfahren betroffene Richter sei von einem weiteren Verfahren ausgeschlossen, ist schon deshalb nicht stichhältig, weil es sonst jede Partei in der Hand hätte, durch Erhebung einer (auch völlig unberechtigten) Amtshaftungsklage den ihr missliebigen gesetzlichen Richter an der weiteren Ausübung seines Amtes zu hindern.OGH 6 Ob 213/05z, 06.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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