Kann ich einen Richter ablehnen, der mir nicht passt?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, alle Verfahrensbeteiligten
Bei der Frage, ob ein Richter unbefangen ist, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die Ablehnung darf aber nicht dazu dienen, einen unliebsamen Richter loszuwerden. Weil jeder Anspruch auf den gesetzlich zuständigen Richter hat, ist hier maßvoll vorzugehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung (Art 87 Abs 3 B-VG) in Ergänzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG) gebietet eine ausgewogene Vorgangsweise bei der Ablehnung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegenstand des Verfahrens ist eine Amtshaftungsklage aufgrund des Gutachtens der zur Besetzung der Stelle eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Bundesfinanzgerichts eingerichteten Kommission, welche die Klägerin nicht als bestgeeignete Bewerberin qualifizierte. Mitglieder dieser Kommission sind eine Person, mit der der Richter seit der Studienzeit befreundet ist und eine frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, der er freundschaftlich verbunden ist.OGH 2 Nc 15/26t, 29.04.2026
- Hier: Ablehnung eines gesamten Senats, insbesondere aber eines Senatsmitglieds, weil dieses Senatsmitglied den Kläger im Jahr 2012 in einem Verfahren einvernommen und die Klage seines Sohnes gegen den Masseverwalter einer Gesellschaft, um die es auch im gegenständlichen Verfahren geht, abgewiesen hat.OGH 2 Nc 37/25a, 01.10.2025
- Hier: Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Anfertigung einer Tonbandaufnahme in einer nichtöffentlichen Tagsatzung wurde nicht als Ausdruck einer Voreingenommenheit gegenüber einer Partei angesehen.OGH 1 Ob 75/20s, 23.09.2020
- Schiedsverfahren.OGH 18 ONc 3/20s, 23.07.2020
- Hier: Ablehnung eines Schiedsrichters.OGH 18 ONc 3/15h, 19.04.2016
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Diese Grundsätze gelten auch für die Ablehnung fachmännischer Laienrichter.OGH 2 Ob 196/15k, 19.11.2015
- Hier: Die im Rechtsmittel behaupteten vereinsmäßigen Verflechtungen zwischen dem Amateursportverein, in dem der abgelehnte Richter tätig ist, und dem zweitbeklagten Sportverband sind keineswegs so eng, dass sie bei objektiver Betrachtung die Befürchtung erwecken, der abgelehnte Richter könnte sich bei seiner Entscheidung von unsachlichen Motiven leiten lassen.OGH 6 Ob 101/13s, 06.06.2013
- Auch bei der inhaltlichen Entscheidung über eine Ablehnung ist der damit möglicherweise verbundene Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter zu berücksichtigen.OGH 4 Ob 143/10y, 18.01.2011
- Die Wahrnehmung eines Ausschließungs- oder Befangenheitsgrunds führt regelmäßig zu einer Kompetenzverschiebung und steht daher in einem Spannungsverhältnis zu den genannten verfassungsrechtlichen Garantien. Um diese nicht durch einfachgesetzliche Regelungen auszuhöhlen, bedürfen Normen in diesem Zusammenhang einer strikten Auslegung.OGH 5 Ob 154/07v, 06.11.2007
- Bei der Prüfung der Unbefangenheit im Interesse des Ansehens der Justiz ist ein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass eine Befangenheit mit Grund befürchtet werden muss - auch wenn der Richter tatsächlich unbefangen sein sollte - oder dass bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein einer Voreingenommenheit entstehen könnte. Bei der Beurteilung der Fairness eines Verfahrens ist auch der äußere Anschein von Bedeutung. Gerechtigkeit soll nicht nur geübt, sondern auch sichtbar geübt werden.OGH 6 Ob 223/07y, 03.10.2007
- Die Erstattung - wenn auch allenfalls unbegründeter - Straf- und Disziplinaranzeigen gegen einen Parteienvertreter begründet keine Befangenheit.OGH 6 Ob 290/06z, 18.01.2007
- Das Argument, jeder von einem Amtshaftungsverfahren betroffene Richter sei von einem weiteren Verfahren ausgeschlossen, ist schon deshalb nicht stichhältig, weil es sonst jede Partei in der Hand hätte, durch Erhebung einer (auch völlig unberechtigten) Amtshaftungsklage den ihr missliebigen gesetzlichen Richter an der weiteren Ausübung seines Amtes zu hindern.OGH 6 Ob 213/05z, 06.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 46.
- OGH 5 Ob 167/24f, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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