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Kann ich einen Richter ablehnen, der mir nicht passt?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, alle Verfahrensbeteiligten
Bei der Frage, ob ein Richter unbefangen ist, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die Ablehnung darf aber nicht dazu dienen, einen unliebsamen Richter loszuwerden. Weil jeder Anspruch auf den gesetzlich zuständigen Richter hat, ist hier maßvoll vorzugehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung (Art 87 Abs 3 B-VG) in Ergänzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG) gebietet eine ausgewogene Vorgangsweise bei der Ablehnung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 46.

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