Zum Inhalt springen

Kann ich trotz Behördenverfahren beim Gericht Unterlassung verlangen?

günstig für Kläger betrifft Grundeigentümer, Fischereiberechtigte, Nachbarn, Gemeinden
Auch wenn eine Entscheidung der Wasserrechtsbehörde möglich wäre, können Sie Ansprüche auf Unterlassung, die sich auf das bürgerliche Recht stützen, vor Gericht geltend machen. Der Weg zum Gericht steht Ihnen etwa offen, wenn Sie eine Verletzung Ihres Fischereirechts behaupten. Er ist Ihnen aber verschlossen, soweit Sie sich auf ein öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht an einem öffentlichen Gewässer berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die allfällige Möglichkeit der Herbeiführung einer Entscheidung der Wasserrechtsbehörde nach § 138 WRG schließt die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die sich auf das bürgerliche Recht stützen, nicht aus. Der Rechtsweg ist also zB zulässig, wenn der Kläger eine Verletzung seines Fischereirechtes behauptet, nicht hingegen, soweit er seinen Anspruch auf die Verletzung eines nach § 9 Abs 1 WRG eingeräumten Benutzungsrechtes an einem öffentlichen Gewässer, das öffentlich - rechtlicher Natur ist, stützt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Unterlassungsklage bei erlaubtem Eingriff

Nein. Wer sich auf ein Recht zum Eingriff berufen kann, handelt nicht rechtswidrig, und Ihre Unterlassungsklage bleibt erfolglos. Dieses Recht kann sich aus dem privaten oder aus dem öffentlichen Recht ergeben. Erst recht dringen Sie nicht durch, wenn der andere zu der Maßnahme sogar verpflichtet ist.

günstig für Beklagter Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch

Nein. Eine Unterlassungspflicht können Sie nur einklagen, solange die Gefahr besteht, dass wieder zuwidergehandelt wird. Diese Gefahr muss konkret und real sein, es muss also mit einiger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sein; beurteilt wird das nach dem Stand am Schluss der Verhandlung erster Instanz. Wer den Anspruch vorbehaltlos anerkennt, erkennt damit auch die Wiederholungsgefahr an.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Fischereirecht als selbständiges Recht
Verfahrensrecht · Eingriff in ein Wasserbenutzungsrecht
Eigentum und Grundbuch · Rechtsweg trotz Gemeingebrauch
Nachbarrecht · Wasserzuleitung von der Nachbarliegenschaft