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Sind alle Richter befangen, wenn ein Kollege in den Fall verwickelt ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
In der Regel nicht. Besonders an größeren Gerichten reicht es nicht aus, dass ein Kollege aus einem anderen Senat mit der Sache zu tun haben könnte. Solange nichts Zusätzliches vorliegt, spricht die Vermutung für die Unparteilichkeit der übrigen Richter.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Insbesondere bei größeren Gerichten reicht der Umstand, dass ein nicht demselben Senat angehörender Kollege durch ein anhängiges Verfahren involviert sein könnte, für sich allein nicht aus, die Befangenheit aller anderen Mitglieder dieses Gerichtes auch dann anzunehmen, wenn sie darlegen, mangels weiterer als beruflicher Kontakte mit diesem Kollegen nicht befangen zu sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046129 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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