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Warum wiegt es schwer, wenn der Richter sich selbst für befangen hält?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Weil es dabei nicht um Ihre Interessen geht, sondern um das öffentliche Interesse an einer sachlichen Rechtsprechung. Niemand kann dazu mehr beitragen als der Richter selbst. Deshalb wird bei einer Selbstanzeige kein strenger Maßstab angelegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (28 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Bei der Entscheidung über die Anzeige der Selbstablehnung handelt es sich nicht um die Wahrnehmung von Parteiinteressen, sondern um das öffentliche Interesse an der Objektivität der Rechtsprechung. Niemand vermag zu dieser Voraussetzung mehr beizutragen, als der Richter selbst.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 28.

Im Gesetz

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