Wie oft wird ein Verfahren tatsächlich an ein anderes Gericht übertragen?
günstig für Widersprechender betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nur ausnahmsweise. Die Übertragung soll die Ausnahme bleiben, damit die gesetzliche Zuständigkeitsordnung nicht ausgehöhlt wird. Widerspricht eine Partei und lässt sich die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Seiten beantworten, bleibt es beim bisherigen Gericht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (242 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Delegierung eines anderen Gerichtes soll die Ausnahme bilden. Kann die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist dieser der Vorzug zu geben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zweckmäßigkeit der Delegierung bejaht.OGH 7 Nc 10/23i, 02.05.2023
- Hier: Zweckmäßigkeit einer Delegierung verneint; sowohl beim angerufenen als auch beim anderen Gericht sind Parallelverfahren anhängig, wobei noch in keinem eine Tagsatzung zur Beweisaufnahme stattgefunden hat; drei beantragte Zeugen haben ihren Arbeitsort im Sprengel des anderen Gerichts; Zweckmäßigkeit kann nicht eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens bejaht werden.OGH 8 Nc 26/20w, 30.09.2020
- Hier: Keine Delegierung, wenn einzuvernehmende Personen über mehrere Gerichtssprengel verstreut sind und die Einvernahme einer Partei bereits begonnen wurde.OGH 8 Nc 7/19z, 08.03.2019
- Hier: Deckungsprozess und zu deckendes Verfahren.OGH 7 Nc 13/12i, 30.07.2012
- Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 31a JN bildet das Einverständnis der Parteien für sich genommen noch keinen Delegierungsgrund.OGH 6 Nc 25/10v, 23.11.2010
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- Die bloße Absichtserklärung, die Vernehmung auswärtiger Zeugen beantragen zu wollen, kann die Zweckmäßigkeit einer Delegierung im Regelfall nicht begründen. Hat - wie hier - der Delegierungswerber den von ihm ins Treffen geführten Beweisantrag noch gar nicht gestellt und ist er bislang jegliches Vorbringen schuldig geblieben, zum Beweis welcher konkreter Tatsachen er die angekündigten Beweisanträge stellen will, fehlt es für die beantragte Delegierung an einer tauglichen Grundlage.OGH 8 Nc 21/10w, 02.06.2010
- Dass der Beklagte die von ihm nun ins Treffen geführten Zeugen erst im Verlauf des Verfahrens, jedenfalls aber in Kenntnis des Delegierungsantrags der Klägerin beantragt hat, ist für die Entscheidung über den Delegierungsantrag unerheblich.OGH 6 Nc 5/10b, 06.04.2010
- Für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit ist nicht die Vorgangsweise in Parallelprozessen, sondern nur maßgeblich, ob sich die Delegierung im konkret zu beurteilenden Fall als zweckmäßig erweist.OGH 9 Nc 5/10z, 08.03.2010
- Dass der Beklagte die von ihm nun ins Treffen geführten Zeugen erst im Verlauf des Verfahrens beantragt hat, steht der Delegierung nicht entgegen, zumal das Beweisanbot nicht zurückgewiesen wurde und mit der Zurückweisung des Beweisantrags wegen Verspätung unter den gegebenen Umständen nicht zu rechnen ist.OGH 9 Nc 27/09h, 11.01.2010
- Hier: Reisemängelprozess.OGH 6 Nc 17/09s, 18.09.2009
- Hier: Die Wohnsitze der beantragten Zeugen ist für die Annahme der erforderlichen Zweckmäßigkeit nicht ausreichend.OGH 3 Nc 24/09y, 25.03.2009
- Gegen den Willen der anderen Partei kann die Delegierung nur dann ausgesprochen werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zugunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann.OGH 8 Nc 1/09b, 23.03.2009
- Hier: Delegierung vom Arbeits- und Sozialgericht Wien an das Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht erfolgt, weil elf der dreizehn beantragten Zeugen und der Kläger ihren Wohnsitz in Tirol bzw Vorarlberg hatten und dadurch eine Erleichterung des Gerichtszugangs und eine Verbilligung des Verfahrens erzielt werden sowie der absolut überwiegende Teil des Beweisverfahrens vor dem erkennenden Gericht durchgeführt werden kann.OGH 9 Nc 1/09k, 03.02.2009
- Eine Delegierung nach § 31 JN kommt nur in Betracht, wenn klare und überwiegende Zweckmäßigkeitsgründe dafür sprechen. Kann die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten aller Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist widersprechenden Parteien in der Regel der Vorzug zu geben.OGH 8 Nc 13/08s, 02.09.2008
- Hier: Anfechtungsprozess.OGH 3 Nc 2/08m, 18.02.2008
- Eine Abwägung der Wichtigkeit der beantragten Zeugen kann nicht bei einer Zweckmäßigkeitsprüfung nach § 31 JN erfolgen.OGH 3 Nc 2/08m, 18.02.2008
- Zielsetzung der Delegierung ist eine wesentliche Verkürzung und/oder Verbilligung des Verfahrens sowie eine Erleichterung des Gerichtszugangs oder der Amtstätigkeit. Das ist der Fall, wenn der maßgebliche Teil des Beweisverfahrens vor dem erkennenden Gericht durchgeführt werden kann, ohne dass eine überwiegende Anzahl der beantragten Zeugen anreisen müssen.OGH 8 Nc 10/07y, 16.08.2007
- Hier: Exekutionsverfahren.OGH 3 Nc 13/07b, 19.07.2007
- Eine Delegierung darf nur den Ausnahmefall darstellen und soll nicht zu einer Durchbrechung der an sich maßgeblichen gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen. Gegen den Willen der anderen Partei kann die Delegierung daher nur ausgesprochen werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zugunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann.OGH 8 Nc 11/07w, 27.06.2007
- Hier: Delegierung gerechtfertigt.OGH 8 Nc 5/07p, 10.04.2007
- Ergibt sich kein eindeutiger Schwerpunkt für die Gerichtszuständigkeit an einem bestimmten Ort (bei einem bestimmten Bezirksgericht), muss es bei der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung bleiben.OGH 6 Nc 1/06h, 23.01.2006
- Auf den Wohnsitz potentiell allenfalls in Betracht kommender, aber noch gar nicht namhaft gemachter Zeugen kann nicht abgestellt werden.OGH 8 Nc 12/05i, 22.02.2005
- Zweckmäßigkeit der beantragten Delegation, weil sich nicht nur die Bestandteile der Verlassenschaft, sondern auch die erbserklärten Erben im Sprengel des zu delegierenden Gerichtes befinden.OGH 7 Nd 505/00, 18.05.2000
- Wenn sich die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien lösen lässt und eine der Parteien der Delegierung widersprochen hat, ist die Delegierung abzulehnen.OGH 2 Ob 268/99x, 05.10.1999
- Es spricht die Möglichkeit, alle ganz gleichgelagerten Causen womöglich zu verbinden, zumindest jedoch unter Bestellung desselben Sachverständigen am selben Gericht einer einheitlichen Lösung zuführen zu können, für die Delegierung.OGH 7 Nd 511/99, 15.07.1999
- Der Wohnsitz einer Partei ist für die Annahme der erforderlichen Zweckmäßigkeit nicht ausreichend.OGH 3 Nd 3/99, 14.07.1999
- Weil im Zeitpunkt der Entscheidung über den Delegationsantrag auf die Sach- und Rechtslage in diesem Moment abzustellen ist, können zukünftige Ereignisse, wie etwa die Frage, ob und welche Zeugen die Beklagte zum Beweis ihres Bestreitungsvorbringens namhaft machen werde, nicht in Erwägung gezogen werden.OGH 5 Nd 511/99, 13.07.1999
- Es ist erforderlich, dass das Gewicht des Widerspruches einer Partei für die zu treffende Ermessensentscheidung gewertet werden kann, dass sich nicht die widersprechende Partei auf die Tatsache des Widerspruchs zurückzieht, sondern Gründe anzugeben in der Lage ist, die gegen die vom Gegner dargestellte Zweckmäßigkeit sprechen.OGH 5 Nd 511/99, 13.07.1999
- Bei einer objektiv klar erkennbaren Zweckmäßigkeit kann durchaus eine Delegierung erfolgen.OGH 5 Nd 502/99, 29.06.1999
- Die Delegierung kommt gegen den Widerstand einer Partei nur bei besonders klar erkennbarer Zweckmäßigkeit in Frage.OGH 5 Nd 3/98, 27.10.1998
- Wenn auch durchaus eine konkrete angekündigte oder drohende Einflussnahme auf einen anhängigen Rechtsstreit eine Delegierung im Einzelfall zweckmäßig erscheinen lassen kann, so reicht die bloße durch nichts begründete Vermutung einer solchen politischen Einflussnahme auf das Verfahren nicht aus, die Zweckmäßigkeit der Delegierung zu begründen.OGH 9 Nda 4/96, 20.09.1996
- Keinesfalls soll durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden.OGH 2 Nd 6/95, 24.08.1995
- Hier: Keine Delegierung, wenn Sachwalter nicht, wohl aber Behinderter im Sprengel des Pflegschaftsgerichts wohnt.OGH 4 Nd 510/89, 29.08.1989
- Eine großzügige Anwendung der Delegierungsbestimmungen würde im Ergebnis zu einer unvertretbaren Lockerung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen.OGH 8 Nd 506/89, 23.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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- OGH 9 ObA 35/20t, 25.06.2020, Fall aus Steiermark
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