Was gilt, wenn ich der Verlegung des Verfahrens widerspreche?
günstig für Widersprechender betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Dann bleibt es meist beim bisherigen Gericht. Spricht die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für das andere Gericht, gibt der Gerichtshof jener Partei den Vorzug, die der Verlegung widerspricht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (191 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Spricht die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für die Durchführung des Verfahrens vor dem Gericht, das zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden soll, so ist der Partei, die der Delegierung widerspricht, der Vorzug zu geben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Wohnsitze der Kläger und der Sitz der Beklagten sowie der Wohnsitz ihres Geschäftsführers befinden sich in unterschiedlichen Gerichtssprengeln.OGH 4 Nc 19/24t, 30.09.2024
- Hier: Zweckmäßigkeit der Delegierung bejaht.OGH 7 Nc 10/23i, 02.05.2023
- Keinesfalls soll durch eine großzügige Handhabung der Delegierungsmöglichkeiten eine faktische Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hervorgerufen werden.OGH 3 Nc 25/09w, 19.05.2009
- Ergibt sich kein eindeutiger Schwerpunkt für die Gerichtszuständigkeit an einem bestimmten Ort (bei einem bestimmten Bezirksgericht), muss es bei der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung bleiben.OGH 6 Nc 1/06h, 23.01.2006
- Im Allgemeinen sprechen Gründe der Zweckmäßigkeit dafür, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei dem Gericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignete.OGH 2 Nc 11/03w, 07.05.2003
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- Hier: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit keine Delegierung, obgleich in Fällen, in denen der Gerichtstand des § 4 Abs 1 Z 1 lit b ASGG vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wird, den berechtigten Interessen des Arbeitnehmers besonderes Gewicht zukommt.OGH 8 Nda 2/02, 02.10.2002
- Der Wohnsitz einer Partei ist für die Annahme der erforderlichen Zweckmäßigkeit nicht ausreichend.OGH 3 Nd 3/99, 14.07.1999
- Eine Delegierung soll nur Ausnahmsfall sein.OGH 1 Nd 504/98, 19.10.1998
- Die mit einer Delegation eines anderen GH allenfalls entfallenden Schwierigkeiten (der Rechtsanwaltskammer) bei der Nominierung eines der Verfahrenshilfe genießenden klagenden Partei beizugebenden Rechtsanwaltes allein können die Nachteile der Beklagten aus dem Verlust ihres allgemeinen Gerichtsstandes nicht aufwiegen. Die auch zur Begründung des auf § 31 JN gestützten Delegierungsantrags vorgebrachte Befürchtung einer Befangenheit des zuständigen Gerichtes könnte nur über § 30 JN, nicht aber aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß § 31 JN zu einer Delegierung führen (EvBl 1968/144).OGH 8 Ob 592/91, 26.09.1991
- Wenn aber mindestens eine Partei und die überwiegende Zahl der Zeugen im Sprengel des anderen Gerichtes wohnen, ist die Delegierung zweckmäßig (EvBl 1966/380 ua).OGH 7 Nd 510/90, 30.07.1990
- Es sind ausschließlich Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend.OGH 7 Ob 518/89, 02.02.1989
- Gegen den Widerspruch einer Partei ist dem Delegierungsantrag nur zu entsprechen, wenn die Übertragung der Sache vom zuständigen Gericht an ein anderes im eindeutigen Interesse aller Verfahrensbeteiligten liegt.OGH 2 Nd 8/87, 10.05.1988
- Widerspricht eine Partei und kann die Frage der Zweckmäßigkeit der Delegierung nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden, ist der Antrag abzuweisen.OGH 6 Nd 502/86, 27.01.1986
- Die Delegierung ist nur ausnahmsweise zu bewilligen.OGH 6 Nd 515/84, 02.01.1985
- Von einer eindeutig im Interesse beider Parteien gelegenen Delegierung kann bei einem Wohnsitz des der Delegierung Widersprechenden am Sitz des Prozessgerichtes keine Rede sein.OGH 6 Nd 506/84, 16.05.1984
- Wenn sich die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten einer Partei lösen lässt.OGH 4 Ob 73/77, 03.05.1977
- Bei widerstreitenden Interessen der Parteien ist der der Delegierung widersprechenden Partei der Vorzug zu geben.OGH 4 Nd 517/64, 08.06.1964
- Wenn die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden kann.OGH 2 Nd 429/63, 25.11.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 191.
- OGH 9 ObA 35/20t, 25.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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