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Kann ich mein Verfahren wegen des Richters woandershin verlegen?

betrifft Parteien, Kläger, Beklagte, Antragsteller
Bei der Frage, ob ein Verfahren an ein anderes Gericht verlegt wird, geht es nur um die Zweckmäßigkeit: schnelleres Verfahren, geringere Kosten, leichterer Zugang für die Beteiligten und einfachere Amtstätigkeit. Erfolglose Anträge gegen einen bestimmten Richter können auf diesem Weg nicht noch einmal aufgerollt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (195 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränken; sie dient nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 41 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 195.

Im Gesetz

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