Muss ich mit der Firma selbst einen Vertrag haben?
betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagte
Für die Zuständigkeit des Handelsgerichts ist es nicht nötig, dass das Geschäft, aus dem Sie Ihren Anspruch ableiten, zwischen Ihnen und der Gegenseite geschlossen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Zuständigkeit des HG setzt nicht voraus, dass das Rechtsgeschäft, aus dem der Klagsanspruch abgeleitet wird, zwischen den Prozessparteien abgeschlossen worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche wegen Schutzgesetzverletzung (§ 1311 ABGB iVm § 122 Abs 1 GmbHG aF bzw § 163a StGB), wegen List (§ 874 ABGB) und wegen sittenwidriger Schädigung (§ 1295 Abs 2 ABGB).OGH 10 Ob 55/25y, 18.11.2025
- Dass die Klägerin ihre Ansprüche als Zessionarin geltend macht, ändert nichts an der Eigenart des Rechtsgeschäfts.OGH 6 Ob 87/24y, 26.03.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 3 Ob 146/25d, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 149/25w, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 87/24y, 26.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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