Muss ich den Streit um verkaufte Firmenanteile beim Handelsgericht führen?
betrifft Gesellschafter, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Nein. Für eine Klage, mit der ein Vertrag über die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH aufgehoben und rückabgewickelt werden soll, ist das Handelsgericht sachlich nicht zuständig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Für eine auf Aufhebung und Rückabwicklung eines Vertrages über die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH gerichtete Klage ist nicht das HG sachlich zuständig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 16/20a, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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