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Muss mich das Gericht über die Verwertung eines Anteils verständigen?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, Gläubiger, Schuldner
Nein. Wird der Geschäftsanteil eines Gesellschafters einer GmbH in der Exekution verwertet, trifft das Exekutionsgericht keine Pflicht, einen nach dem Gesellschaftsvertrag aufgriffsberechtigten Mitgesellschafter zu verständigen. Um Informationen über das Verfahren müssen Sie sich also selbst kümmern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 20.04.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Das Exekutionsgericht trifft im Exekutionsverfahren über die Verwertung eines Geschäftsanteils einer GmbH keine Verpflichtung zur Verständigung eines nach der Satzung zum Aufgriff berechtigten Gesellschafters.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GmbHG §76 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Anrechnung bei exekutiver Zuweisung

Nein. Bei einer exekutiven Zuweisung steht es nicht im Belieben des Gläubigers, den Betrag abweichend von den gesetzlichen Regeln auf eine weniger gesicherte Forderung zu verrechnen. Auf eine Vereinbarung mit dem Schuldner, Zahlungen nach eigenem Ermessen anzurechnen, kann er sich dann nicht berufen. Für Zahlungen während eines Exekutionsverfahrens gilt diese Regel dagegen nicht.

günstig für Schuldner Pfändung von Rechten des Schuldners

Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.

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