Zählen Zinsen und Kosten zum Wert meiner Forderung?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Banken, Kreditnehmer
Nein. Geht es um die Sicherstellung einer Geldforderung, bleiben bei der Berechnung des Forderungsbetrags Zuwachs, Früchte, Zinsen, Schäden und Kosten außer Betracht. Das gilt auch für alle Beträge, die laut Schuldschein als Nebengebühren mitbesichert sind.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 08.04.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Handelt es sich um die Sicherstellung einer Geldforderung, so bleiben bei der Berechnung des Forderungsbetrages gemäß § 54 Abs 2 JN Zuwachs, Früchte, Zinsen, Schäden und Kosten unberücksichtigt, also auch alle nach dem Inhalt des Schuldscheines von der Nebengebührensicherstellung erfaßten Beträge, die nur derartige Nebengebühren zum Gegenstand haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046486 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 34/21t, 08.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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