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Zählen eingeklagte Zinsen zum Streitwert, wenn das Kapital fehlt?

betrifft Kläger, Gläubiger, Schuldner
Ja. Klagen Sie nur Zinsen ein, ohne die zugehörige Hauptforderung geltend zu machen, gelten diese Zinsen selbst als Hauptforderung. Sie werden mit den übrigen Ansprüchen zusammengerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Zinsen aus einer nicht eingeklagten Kapitalforderung sind als Hauptforderung zu beurteilen und gemäß § 55 erster Satz JN zusammenzurechnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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