Wo klage ich auf Räumung einer geliehenen Wohnung?
betrifft Eigentümer, Wohnungsnutzer, Angehörige, Vermieter
Nicht beim Gericht des Grundstücks. Für eine Räumungsklage nach dem Ende einer Wohnungsleihe gilt der besondere Gerichtsstand für Streitigkeiten um unbewegliches Gut nicht. Sie müssen die Klage daher bei dem sonst zuständigen Gericht einbringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Der Gerichtsstand nach § 81 JN ist für die Räumungsklage nach Beendigung einer Wohnungsleihe nicht gegeben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 10/18f, 23.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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