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Gilt es als Austritt, wenn ich nicht zur Arbeit erscheine?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bleiben Sie der Arbeit fern, ist daraus allein noch nicht zu schließen, dass Sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beendet haben. Dafür müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine solche Absicht ergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.02.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Das bloße Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluss, dass der Arbeitnehmer vorzeitig ausgetreten ist. Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, aus denen eine solche Absicht des Arbeitnehmers erschlossen werden kann. (Hier: jugoslawischer Gastarbeiter, der auf Grund der Kriegsereignisse an der Rückkehr nach Österreich gehindert wurde - Austritt verneint).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Austritt wegen Krankheit

Nein. Eine bloß vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit ist kein wichtiger Grund für einen vorzeitigen Austritt. Anders kann es sein, wenn Sie die Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten können oder Ihre Gesundheit dadurch Schaden nähme.

günstig für Arbeitgeber Austritt wegen dauernder Gesundheitsgefährdung

Ein vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Sie muss so lange andauern, dass Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine nur vorübergehende Beeinträchtigung genügt nicht.

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