Gilt es als Austritt, wenn ich nicht zur Arbeit erscheine?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.02.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlassen der Baustelle und Mitteilung des Krankenstands am darauffolgenden Tag.OGH 9 ObA 144/19w, 26.02.2020
- Hier: Unentschuldigtes Fernbleiben wegen Krankheit.OGH 9 ObA 396/97v, 28.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 8 ObA 99/21y, 22.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 144/19w, 26.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine bloß vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit ist kein wichtiger Grund für einen vorzeitigen Austritt. Anders kann es sein, wenn Sie die Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten können oder Ihre Gesundheit dadurch Schaden nähme.
Ein vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Sie muss so lange andauern, dass Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine nur vorübergehende Beeinträchtigung genügt nicht.