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Kann das Gericht das getrennte Wohnen dauerhaft regeln?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Getrenntlebende
Nein, dauerhafte Zustände kann das Außerstreitgericht nicht regeln. Solange sich das Verhalten des anderen Ehegatten, das Ihnen einen wichtigen Grund für eine eigene Wohnung gibt, noch ändern könnte, liegt aber kein Dauerzustand vor. Ist die Rückkehr zum gemeinsamen Wohnen ausgeschlossen, ist es keine bloß vorübergehende Maßnahme mehr.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Dauerzustände können nicht zum Gegenstand einer Entscheidung des Außerstreitrichters gemacht werden. Von einem Dauerzustand kann aber keine rede sein, wenn sich das Verhalten eines Ehegatten das einen wichtigen Grund im Sinne des § 92 Abs 2 ABGB zur gesonderten Wohnungsnahme für den anderen Ehegatten bildet, ändern könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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