Kann das Gericht das getrennte Wohnen dauerhaft regeln?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Getrenntlebende
Nein, dauerhafte Zustände kann das Außerstreitgericht nicht regeln. Solange sich das Verhalten des anderen Ehegatten, das Ihnen einen wichtigen Grund für eine eigene Wohnung gibt, noch ändern könnte, liegt aber kein Dauerzustand vor. Ist die Rückkehr zum gemeinsamen Wohnen ausgeschlossen, ist es keine bloß vorübergehende Maßnahme mehr.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Dauerzustände können nicht zum Gegenstand einer Entscheidung des Außerstreitrichters gemacht werden. Von einem Dauerzustand kann aber keine rede sein, wenn sich das Verhalten eines Ehegatten das einen wichtigen Grund im Sinne des § 92 Abs 2 ABGB zur gesonderten Wohnungsnahme für den anderen Ehegatten bildet, ändern könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies kann aber nur solange gelten, als nach der konkreten Tatsachengrundlage die Möglichkeit des Wegfalls des Trennungsgrundes zumindest mit geringer Wahrscheinlichkeit noch besteht und der Eintritt eines Dauerzustands nicht gesichert erscheint. Ist die Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft aber ausgeschlossen, so kann nicht mehr von einer vorübergehenden Maßnahme gesprochen werden.OGH 8 Ob 23/12h, 28.03.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
Im Gesetz
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