Wann entscheidet das Gericht unter Miteigentümern?
betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Erben
Außerhalb des Wohnungseigentums springt das Gericht nur in bestimmten Fällen ein: wenn sich gleiche Stimmen gegenüberstehen oder wenn bei wichtigen Veränderungen keine Einstimmigkeit zustande kommt und die im Gesetz vorgesehenen anderen Wege nicht beschritten werden. Sonst ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die Gemeinschaft zu regeln.
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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Mitwirkung des Außerstreitrichters bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern einer dinglichen Rechtsgemeinschaft ist - sieht man von der Wohnungseigentumsgemeinschaft ab - nur dann vorgesehen, wenn sich gleiche Stimmen gegenüberstehen oder wenn bei wichtigen Veränderungen Stimmeneinheit nicht zu erzielen ist und die übrigen nach den §§ 834, 835 ABGB möglichen Auswege nicht beschritten werden (MietSlg 7819).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 18/17p, 19.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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