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Muss der Unterhalt alle Bedürfnisse eines Kindes abdecken?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Der Unterhalt hat den gesamten Lebensbedarf abzudecken, und zwar ausgewogen und passend zu den Lebensverhältnissen. Es darf nicht sein, dass ein Bereich ohne sachlichen Grund weit über das Nötige hinaus bedient wird und dafür ein anderer zu kurz kommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Unterhalt muss den gesamten Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten, also alle seine Unterhaltsbedürfnisse, den Lebensverhältnissen entsprechend ausgewogen abdecken, darf aber nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Überalimentation in einem Teilbereich bei gleichzeitiger Kürzung in einem anderen Teilbereich der Bedürfnisse führen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Grenzen des Sonderbedarfs

Ein Sonderbedarf ist nur zu berücksichtigen, wenn er in der Person des Kindes begründet ist. Auch dann muss der gesamte Unterhalt in der Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen bleiben. Ihm muss ein Betrag verbleiben, der seinen eigenen angemessenen Bedürfnissen entspricht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wohnversorgung und Höhe des Geldunterhalts

Muss der Unterhaltsberechtigte für seine Wohnversorgung nichts bezahlen, braucht er in der Regel nicht mehr den gesamten festgesetzten Geldunterhalt. Der volle Unterhalt ist dann bereits mit einem geringeren Betrag gedeckt.

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