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Darf der Zahler seine Leibrentenzahlungen vom Einkommen abziehen?

günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Nicht, soweit sie der Bildung von Vermögen dienen; insoweit sind sie keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Wirft das damit erworbene Vermögen aber Erträge ab, die in die Bemessungsgrundlage einfließen, sind die Zahlungen nach der neueren Rechtsprechung insoweit zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 07.04.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Leibrentenzahlungen, soweit sie der Vermögensbildung dienen, sind keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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