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Kann ich ohne Pflege und Erziehung durch Betreuung beitragen?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Nein. Seinen Beitrag durch Betreuung leistet nur der Elternteil, dem Pflege und Erziehung zustehen und in dessen Haushalt sich das Kind zumindest zeitweise befindet. Sind Sie dazu nicht berechtigt, können Sie sich nicht darauf berufen, den Unterhalt durch tatsächliche Betreuung zu erbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.01.2021 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Nach der Absicht des Gesetzgebers leistet (nur) der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes als Teil der Elternrechte zusteht (§§ 144, 177 ABGB), seinen Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 erster Satz ABGB dann, wenn er zur Betreuung des Kindes, das sich zumindest zeitweise in einem von ihm geführten Haushalt befindet, tatsächlich Betreuungsleistungen erbringt. Ist er zur Pflege und Erziehung nicht berechtigt, kann er sich nicht darauf berufen, durch tatsächliche Betreuung seinen Beitrag zum Unterhalt zu leisten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047436 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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